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Verfügbarkeit:
Kommt ein Vermittlungsvertrag
zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur
Verfügung. Sie sollten möglichst nicht später als 19.00 Uhr
eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren, daß
der Hausbesitzer Sie noch erwartet.
Die Abreise sollte so erfolgen, daß
die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet
werden können.
In den Häusern 300 - 320
wird für eine spätere Ankunft als 19 Uhr ein Zuschlag von 50 € erhoben. Die Ankunftszeit soll vorher mitgeteilt werden.
Mitreisende Personen:
Bitte beachten Sie, daß
die in der Beschreibung der Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl
nicht überschritten werden darf, auch nicht für eine Nacht.
Wenn
sich die im Vertrag angegebene Personenzahl auch innerhalb der Begrenzung
erhöht, muß das vor der Anreise gemeldet werden, damit wir
den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die Zahl
mitgebrachter Hunde.
Mietobjekt:
Bitte sehen Sie sich
bei Ihrer Ankunft gleich um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles
in Ordnung ist.
Beanstandungen reklamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer
oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn Sie vor Ort
niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Reklamationen, die Sie
nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können
nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen.
Reklamationen:
Für von Ihnen am
Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie bzw. Ihre
Privathaftpflichtversicherung.
Bitte melden Sie eventuelle Schäden dem
Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden können. Ebenso Geschirr-
oder Glasbruch bitte bei Ihrer Abreise angeben, damit die Einrichtung für
die nachfolgenden Gäste wieder vollständig ist.
Witterungsbedingte Störungen:
Im Süden kann es
im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen (Wassermangel, Gewitter,
Wasser- oder Stromabschaltungen durch die Gemeinde).
Hierfür kann keine
Mietminderung beansprucht werden.
Vertragsrücktritt:
Treten Sie vom Vertrag
zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz
zu verlangen.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis.
Die Konditionen für die Häuser 100 - 265:
Bei Rücktritt bis
45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u. a. für
die Unkosten der Weitervermietung). Danach werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
50 %, später 80 % der Restzahlung erhoben.
Kann die Ferienwohnung/das
Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet werden, bleibt es bei
der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Neu: Aufgrund der weiterhin so undurchsichtigen und unkalkulierbaren Situation in der Covid-19 Pandemie setzen wir die bestehenden AGBs zum Teil aus.
Das bedeutet für Sie, dass bei einem erneuten “Lockdown”, oder aber einer Reisewarnung keinerlei Kosten bei Ihrer Buchung anfallen. In diesem Fall überweisen wir Ihnen die Anzahlung zu 100 Prozent zurück.
Falls es für Sie möglich ist, freuen wir uns natürlich, wenn Sie in dieser auch für uns sehr schwierigen Situation, auf die Rückzahlung verzichten und stattdessen auf einen anderen Zeitpunkt umbuchen, oder einen Gutschein über die getätigte Anzahlung bewilligen.
Die Konditionen für die Häuser 300 - 320:
Bei Rücktritt bis
30 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung von 30 % beim Vermittler. Danach werden bis zum 8. Tag vor Reiseantritt
50 %, später 100 % der Restzahlung erhoben. |
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